Betrieben von

AVS Audio Editor
Diese Seite ist in EnglishFrançaisDeutschItaliano日本語 verfügbar.
AVS Audio Editor

Limiter

LimiterDer Effekt Limiter stellt einen speziellen Typ des Effekts Kompressor dar, der sich durch ein hohes Kompressionsverhältnis und eine schnelle Einschwingzeit auszeichnet. Er regelt den Ausgangspegel auf einen bestimmten Wert herunter.

Betätigen Sie die Buttons Abspielen, um den Ton vor und nach der Anwendung des Effekts Limiter zu hören und zu vergleichen:



Ohne Effekt



Mit dem Effekt "Limiter"

Anwendung

Alle Effekte und Filter werden im AVS Audio Editor auf dieselbe Weise angewandt. Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen, wie man Effekte auf eine Audiodatei anwendet, finden Sie hier.


Einstellungen des Effekts "Limiter"

Im Einstellungsfenster Limiter kann man die folgenden Parameter einstellen:

Limiter-Einstellungen

  • Schwelle - der Pegel (in dB), ab dem der Limiter aktiviert wird. Der Limiter wird die Spitzen oberhalb der angegebenen Schwelle senken.
  • Nach-Verstärkung - der Umfang der Nach-Verstärkung, der nach der Anwendung des Kompressors verwendet wird. So kann man den Originaltonpegel nach der Anwendung des Effekts "Limiter" wiederherstellen.
  • Gleiche Verstärkung für Kanäle - aktivieren Sie diese Option, um gleiche Verstärkung auf alle Kanäle anzuwenden. Aktivieren Sie diese Option, um Änderungen in der Stereo-Balance des Ausgabetons zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass AVS4YOU Programme nicht erlauben, urheberrechtlich geschützte Materialien zu kopieren. Sie können diese Software zum Kopieren der Materialien benutzen, wenn das Urheberrecht bei Ihnen liegt oder Sie eine Kopiergenehmigung vom Urheberrechtsinhaber erhalten haben.

AVS4YOU ist ein registriertes Markenzeichen von Ascensio System SIA. Intel und Core 2 Duo sind registrierte Marken von Intel Corporation. AMD und Athlon X2 sind registrierte Marken von Advanced Micro Devices, Inc. Windows 11/10/8.1/8/7/Vista/XP sind registrierte Marken von Microsoft Corporation. Alle anderen Marken gehören jeweiligen Eigentümern.